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Erstattung der Krankenkasse

Je nach Krankenkassenzugehörigkeit erstatten die gesetzlichen Krankenkassen 80% bis 100% der Kursgebühr von oder mehrern Kursen pro Kalenderjahr. Die Vorgehensweise der eigenen Krankenkasse kann jederzeit bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden.

So funktioniert die Erstattung:

Es ist keine ärztliche Verordnung nötig!

Bezahlen der Kursgebühr bei Kursbeginn.

80% Anwesenheit während des Kurses.

Erhalt der Teilnahmebescheinigung am Ende des Kurses.

Quittung und Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen. 

Gesunde Fitness | sonja.harker@gesundefitness.de